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Platzordnung
1.
Spielberechtigung
Die Berechtigung zur
Benutzung der Tennisplätze haben alle Vereinsmitglieder, sowie
Vereinsmitglieder im Probejahr, die im Besitz eines Mitgliedsausweises sind.
Gäste dürfen nur in
Begleitung von spielberechtigten Mitgliedern spielen, wenn die Plätze nicht
von Vereinsmitgliedern benötigt werden.
Als Gastgeld wird erhoben:
Je Gast €
2,50 pro 45/60 Minuten
Mitglied und Gastspieler
haben sich
vor dem Spiel
in das ausliegende
Gästebuch einzutragen und eine
Gastmarke einzukleben!
Die Gästemarken sind bei
der Volksbank Heiden zu erhalten. Eine Gästemarke berechtigt zu einer
Spieldauer von 45/60 Minuten.
2. Platzpflege
Die Plätze dürfen nur im
hergerichteten Zustand und mit
Ascheplatztennisschuhen bespielt werden. Nach dem
Spiel sind die Plätze von den Spielern abzuziehen, die zuvor gespielt haben
(für die größeren Unebenheiten stehen Schaber bereit). Sollte eine weitere
Platzpflege durch den Platzwart erforderlich sein, ist dieses im
Platzpflegebuch zu vermerken. Bitte mit Datum und Name eintragen.
Es ist dafür zu sorgen,
dass die Plätze
vor dem Spiel genügend
gewässert werden, sofern dieses erforderlich ist.
Bei großer Trockenheit kann es erforderlich sein, dass die Plätze auch
während und nach dem Spiel gewässert werden müssen.
Den Anordnungen des
Vorstandes / Platzwartes ist Folge zu leisten.
3. Spieldauer /
Platzbelegung
Die Spieldauer
einschließlich der Platzpflege beträgt für
Einzel - 45 Minuten
Doppel - 60 Minuten
Das Spielen auf der Anlage
darf nur nach
vorausgegangenem Einstecken der Mitgliederausweise
auf dem gewählten Platz / der gewählten Zeit auf der Spielplantafel
erfolgen.
Nachfolgende Interessenten
stecken ihre Ausweise in das entsprechende Zeit-/ Platzfeld und sind
berechtigt, nach Ablauf des vorangegangenen Spiels mit ihrem Spiel zu
beginnen. Von Beginn der Reservierung bis zur Aufnahme des Spiels muss
mindestens eine/ein Spielerin/Spieler anwesend sein.
Ist 10 Minuten nach der
Platzbelegung das Spiel nicht aufgenommen, ist der Platz für andere
eventuell Wartende wieder freizumachen.
Bei starkem Spielbetrieb
haben die Spieler Vorrang, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben.
Gleichfalls sollte es selbstverständlich sein, dass dann vorrangig Doppel
gespielt wird.
Vereinsmitglieder, die
ohne vorheriges
Einstecken der
Mitgliederausweise
auf dem Platz angetroffen werden, haben auf verlangen Spielwilliger, die
Ihre Ausweise ordnungsgemäß gesteckt haben, den Platz unverzüglich zu
räumen!
An Werktagen steht für die
Schüler nach 17.00 Uhr Platz 1 zur Verfügung. Bei Bedarf müssen an Werktagen
nach 17.00 Uhr die Plätze 2 bis 5 von Schülern und Platz 1 von den
Erwachsenen nach Ablauf der Spielzeit geräumt werden.
Kindern und Jugendlichen
ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr das Rauchen und der Genuss von
alkoholischen Getränken gemäß Jugendschutzgesetz untersagt.
Der Vorstand vertraut
darauf, dass die Vereinsmitglieder Missverständnisse oder
Meinungsverschiedenheiten anhand der vorstehenden Platzordnung regeln
können. In den Fällen, wo eine Einigung nicht möglich ist, hat ein
Vorstandsmitglied die Entscheidungsbefugnis.
Als Leitlinie für unser
Verhalten sollte gelten:
„Seid
nett zueinander!“
Heiden im April 2004 |