TC Heiden 81 e.V.

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Platzordnung 

1. Spielberechtigung

Die Berechtigung zur Benutzung der Tennisplätze haben alle Vereinsmitglieder, sowie Vereinsmitglieder im Probejahr, die im Besitz eines Mitgliedsausweises sind.

Gäste dürfen nur in Begleitung von spielberechtigten Mitgliedern spielen, wenn die Plätze nicht von Vereinsmitgliedern benötigt werden.

Als Gastgeld wird erhoben:

Je Gast € 2,50 pro 45/60 Minuten

Mitglied und Gastspieler haben sich vor dem Spiel in das ausliegende Gästebuch einzutragen und eine Gastmarke einzukleben!

Die Gästemarken sind bei der Volksbank Heiden zu erhalten. Eine Gästemarke berechtigt zu einer Spieldauer von 45/60 Minuten.

2. Platzpflege

Die Plätze dürfen nur im hergerichteten Zustand und mit Ascheplatztennisschuhen bespielt werden. Nach dem Spiel sind die Plätze von den Spielern abzuziehen, die zuvor gespielt haben (für die größeren Unebenheiten stehen Schaber bereit). Sollte eine weitere Platzpflege durch den Platzwart erforderlich sein, ist dieses im Platzpflegebuch zu vermerken. Bitte mit Datum und Name eintragen.

Es ist dafür zu sorgen, dass die Plätze vor dem Spiel genügend gewässert werden, sofern dieses erforderlich ist. Bei großer Trockenheit kann es erforderlich sein, dass die Plätze auch während und nach dem Spiel gewässert werden müssen.

Den Anordnungen des Vorstandes / Platzwartes ist Folge zu leisten.

3. Spieldauer / Platzbelegung

 Die Spieldauer einschließlich der Platzpflege beträgt für

                      Einzel    -        45 Minuten

                      Doppel  -        60 Minuten

Das Spielen auf der Anlage darf nur nach vorausgegangenem Einstecken der Mitgliederausweise auf dem gewählten Platz / der gewählten Zeit auf der Spielplantafel erfolgen. 

Nachfolgende Interessenten stecken ihre Ausweise in das entsprechende Zeit-/ Platzfeld und sind berechtigt, nach Ablauf des vorangegangenen Spiels mit ihrem Spiel zu beginnen. Von Beginn der Reservierung bis zur Aufnahme des Spiels muss mindestens eine/ein Spielerin/Spieler anwesend sein. 

Ist 10 Minuten nach der Platzbelegung das Spiel nicht aufgenommen, ist der Platz für andere eventuell Wartende wieder freizumachen. 

Bei starkem Spielbetrieb haben die Spieler Vorrang, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben. Gleichfalls sollte es selbstverständlich sein, dass dann vorrangig Doppel gespielt wird. 

Vereinsmitglieder, die ohne vorheriges Einstecken der Mitgliederausweise auf dem Platz angetroffen werden, haben auf verlangen Spielwilliger, die Ihre Ausweise ordnungsgemäß gesteckt haben, den Platz unverzüglich zu räumen!

An Werktagen steht für die Schüler nach 17.00 Uhr Platz 1 zur Verfügung. Bei Bedarf müssen an Werktagen nach 17.00 Uhr  die Plätze 2 bis 5 von Schülern und Platz 1 von den Erwachsenen nach Ablauf der Spielzeit geräumt werden. 

Kindern und Jugendlichen ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken gemäß Jugendschutzgesetz untersagt. 

Der Vorstand vertraut darauf, dass die Vereinsmitglieder Missverständnisse oder Meinungsverschiedenheiten anhand der vorstehenden Platzordnung regeln können. In den Fällen, wo eine Einigung nicht möglich ist, hat ein Vorstandsmitglied die Entscheidungsbefugnis. 

Als Leitlinie für unser Verhalten sollte gelten: 

                       „Seid nett zueinander!“ 

Heiden im April 2004

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